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Mittwoch, 1. April 2015

Günter Müller, vom Vorstand des Vereins  Sächsischer Jakobsweg an der Frankenstraße, informierte uns über wesentliche Änderungen, 
die ab 1. April 2015 Gültigkeit haben:

Bin etwas verunsichert, ob uns Pilger diese neue Verordnung nicht zu sehr einschränkt.Mit dem heutigen Tage ist die EU-Verordnung 2015/415, EU-Wandererschutzausrüstungsverordnung, in Kraft getreten. Wanderer, die Strecken ab 5 km Länge wandern, müssen zu ihrem eigenen Sturz- und Unfallschutz mindestens Knöchel-, Waden-, Schienbein-, Knie- Hand-, Ellenbogen- und Schultergelenkschutz tragen. Als Schutzhelm genügt ein einfacher Fahrradhelm. Außerdem ist ein Wanderstab zu benutzen.
Diese Verordnung gilt natürlich auch für Pilger. Unsere Herbergen können und dürfen nur noch Pilger aufnehmen und verabschieden, die die volle Pilgerschutzausrüstung angelegt haben.